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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie sich für eine SCT-Reise interessieren.
1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und SCT Swiss Classic Tours GmbH, Frauenfeld (nachfolgend SCT genannt) ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes SCT-Reiseverantstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt SCT lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über SCT). Dadurch entstehen für Sie und SCT bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere ReiseteilnehmerInnen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese „Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen" gelten für alle ReiseteilnehmerInnen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen. Die Hinweise und Informationen in unseren Prospekten, sowie die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und SCT.
1.2 Werden Ihnen SCT Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von SCT vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. SCT ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit SCT und der Airline erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticktausstellung zu Lasten des Buchenden.
1.3 Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Prospekten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2. Anmeldung / Provisorische Reservierung
Die Erfahrung zeigt, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt SCT, ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden, Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen. Für Sonderaktionen können wir keine provisorischen Anmeldungen entgegen nehmen. (Weitere Ausnahmen werden bei Anmeldung mitgeteilt).
3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reiseprospekt beziehungsweise aus den dem Reiseprospekt beigefügten Preislisten. Falls nicht erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF) und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Preise für andere Zimmertypen, z.B. Suiten, gelten ebenfalls pro Person bei Zweierbelegung, sofern nichts anderes erwähnt wird. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
3.2 Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert und gelten für Aufenthalte bis maximal 3 Wochen. Sofern Ihre Aufenthaltsdauer über die Gültigkeit der Preisliste hinaus geht, gelten die ausgeschriebenen Preise für maximal 1 Woche (Städtereisen maxmal vier Tage). Danach gelangen die Preise der folgenden Saison zur Anwendung. Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen (oder gemäss Ausschreibung). Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen Tageskurs in CHF umgerechnet.
3.3. Reservierungsgebühren: Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, verrechnen wir Ihnen für Spesen meist einen Unkostenbeitrag von CHF 60.00 pro Auftrag. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass SCT neben den im Katalog erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für Reservierung/Bearbeitung erheben kann. Bei Offerten für Gruppen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben.
3.4 Zahlungsbedingungen:
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 35% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. Weiter kann SCT verlangen, dass Sie ein Buchungsformular unterschreiben. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtig uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
3.5 Preisänderungen:
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Katalogen angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen).
- Neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
- Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
- Plausibel erklärbaren Druckfehlern
- Wechseländerungen
Falls SCT die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, werden wir Ihnen diese Preisänderung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wir Ihnen SCT alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.
4. Rücktrittsbedingungen/ Änderungen
4.1 Bearbeitungsgebühren:
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Person, jedoch maximal CHF 200.00 pro Auftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefon- und Telefaxspesen. Bei Schiffsreisen sind noch zusätzliche Reedereispesen möglich. Bei einer Annullierung kann SCT zusätzlich Bearbeitungsspesen verlangen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.2
4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung:
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnahmen sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt) Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen ausgenommen, siehe dazu Ziffer 4.3).
- 30-15 Tage vor Abreise 30%
- 14-8 Tage vor Abreise 50%
- 7-1 Tage vor Abreise 80%
- am Abreisetag 100%
4.2.1 Ausnahmen:
Es gelten ausserdem die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen. Reisen in Verbindung mit Rundreisen, Zugfahrten, Rundflügen oder Ähnliches.
- 45-28 Tage vor Abreise 25%
- 27-8 Tage vor Abreise 50%
- 7-3 Tage vor Abreise 75%
- 2-0 Tage vor Abreise 100%
Bei Rundreisen mit einer Mindestbeteiligung gilt:
- 21-0 Tage vor Abreise 100%
Ausnahmen sind auf der Buchungsbestätigung und/oder im Katalog aufgeführt.
Reisen in Verbindung mit Schiffen oder Booten:
Es gelten die Spezialbedingungen der jeweiligen Reederei. Diese werden Ihnen anlässlich der Buchung mitgeteilt.
Sonderaktionen:
100% ab Buchung
Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie Startnummern:
100% ab Buchung
No-show:
Verpasst ein Passagier den Flug so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen.
Linienflüge „Nur-Flug" und Baukastesystem:
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die Annullierungsversicherung gedeckt ist, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die Airlinespesen (bis zu 100%) in Rechnung gestellt. (Weitere Bedingungen im Kapitel 10, „Flüge").
Sonderflüge/Charter „Nur-Flug" und Baukastensystem:
Bei Sonder- und Charterflügen verrechnen wir Ihnen 100% des publizierten Flugtarifes, falls Sie 30-0 Tage (resp. 45 für USA/Kanada) vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Weihnachten/Neujahr
Allgemein gelten für die Abflüge und/oder Aufenhalte vom 15.12.-10.1. folgend Bestimmungen, sofern sich aus obigen Ausnahmen nicht bereits schon strengere Bestimmungen ergeben:
- 60-30 Tage vor Abflug 30%
- 29-15 Tage vor Abflug 50%
- 14-0 Tage vor Abflug 100%
Ausnahmen sind auf der Buchungsbestätigung und/oder im Katalog aufgeführt.
4.3 Umbuchung von Rückflügen:
Nach Antritt der Reise sind Umbuchuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit), und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. In einem solchen Fall können Umbuchungen bei uns oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen können aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden. Die Umbuchungsspesen betragen CHF 100.00 pro Person, jedoch max. CHF 200.00 pro Auftrag plus eventuelle Tarifdifferenzen. Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung von entstandenen Leerplätzen zusätzlich den publizierten Preis für den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung der Tarifdifferenzen ist nicht möglich.
4.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei SCT grundsätzlich eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schiffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften uns, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
5. Haftung
5.1 Als Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
Eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.)
Eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses
Die fachmännische Organisation Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.
Wir weisen aber auch darauf hin, dass wir Sonderwünsche nur entgegennehmen können, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.
5.2 Unsere Haftung:
SCT entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der SCT-Reiseleitung nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige
Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
5.3. Lokale Veranstaltungen und Ausflüge:
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigenen Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. SCT kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
5.4 Unfälle und Erkrankungen:
Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie in Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von SCT ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.5 SCT übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit SCT geschehen, falls der SCT-Reiseleitung oder einem von SCT beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden. Sind die Entschädigunsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von SCT ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im SCT-Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer SCT-Reiseleitung bzw. dem SCT-Vertreter oder dem Leistungsträger bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen SCT-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu erlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertreteung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die SCT-Reiseleitung bzw. die örtliche SCT-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von SCT gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen SCT-Vertretung bzw. der SCT-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtlich Vertretung, Leistungsträger etc sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der SCT-Reiseleitung bzw. der örtlichen SCT-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei SCT Frauenfeld einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch SCT
7.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist SCT berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2 SCT behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ,Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist SCT auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. SCT ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so schnell wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
7.3 Muss SCT eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur
ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von SCT eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.5 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich verinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 7.3 weiterbelasten.
8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern wollen, so kann Ihnen SCT den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige, von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten (Sonderaktionen ausgenommen). Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiskostenversericherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die SCT-Reiseleitung bzw. die örtliche SCT-Vertretung werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
9. Pass, Visa, Impfungen
9.1 Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitkpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen wir Ihnen SCT bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.
Über die geltenden Einreisebestimmungen für BürgerInnen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie SCT auf Ihre Bitte hin.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen SCT selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen SCT gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
9.2 SCT kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
10. Flüge
Unsere Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie unsere Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie unseren Katalogen entnehmen, in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet SCT nicht für die Mindestumsteigezeit. Falls die Ankunft der Flüge an der Urlaubsdestination nach 13 Uhr erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels das Abendessen (sofern im Arrangementpreis inbegriffen). Bei Landung nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die Unterkunft.
10.1 Reisegepäck und Sportgeräte: Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 Kg beschränkt. Für die USA und Kanada sind zwei Gepäckstücke mit einem Maximalgewicht von je 32 Kg zugelassen. Die Summe der Dimensionen (Länge, Höhe, Breite) des ersten Gepäckstückes darf 158 cm und des zweiten 115 cm nicht überschreiten. Das Handgepäck ist für die USA und Kanada auf ein Gepäckstück von max. 10 Kg mit einem Höchstmass von 115 cm beschränkt. Darüber hinaus sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder einer Filmkamera berechtigt. Auf den meisten unserer Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (z.B. Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort einkassiert.
10.2 Tiere
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikat usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingung auf Anfrage. Auf Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere akzeptiert.
10.3 Gruppentarife
Unsere Reisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekanntgegeben wird. Die Mindestbeteiligung beträgt je nach Reise 10 oder mehr Personen.
10.4 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an unsere Reiseleitung an der Destination. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Spesen.
12. Kulturelle Veranstaltungen
Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet SCT eine Reservierungsgebühr (Städte CHF 30.00, USA und Kanada CHF 60.00).
Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden.
Wichtige Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die obligatorische Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Eintrittskarten können nur zusammen mit einem Pauschalarrangement gebucht werden. Die Kartenpreise sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte, weil Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.
13. Einzel-, Dreier- und Viererzimmer
13.1 SCT kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, von der Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet SCT für Sie als alleinreisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist. SCT macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen vom Doppelzimmern oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus. In unseren Preislisten ersehen Sie anhand der Ausschreibung „Einzel" oder Zuschlag Alleinbenützung", welche Zimmertypen für Alleinreisende angefragt werden können. Zimmerkategorien ohne diese Ausschreibung, können in der Regel nicht an Alleinreisende abgegeben werden.
13.2 Dreier- und Viererzimmer USA und Kanada:
Die Zimmer in den USA und in Kanada verfügen in der Regel über zwei Grand Lits, die einer dritten und vierten Person Platz bieten. Die Platzierung eines Zusatzbettes muss an Ort bezahlt werden, ist aber nicht immer möglich und kann daher nicht garantiert werden.
13.3 Zusatzbetten
In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.
13.4 Baby-Betten
Für die Bereitstellung eines Baby-Bettes erheben die meisten Hotels eine Gebühr. Diese ist immer an Ort zu entrichten.
14. Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss erfolgte Ende September 2003. SCT behält sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach diesem Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor der Buchung mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und SCT ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen SCT können nur an seinem Hauptsitz in Frauenfeld angebracht werden.
16. Versicherung
16.1 Annullierungskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung bei der „Elvia" ist obligatorisch und beträgt CHF 25.00 für Europa und alle Mittelmeer-Randstaaten (CHF 20.00 für Bahnreisen), CHF 35.00 für Israel und Ägypten, CHF 45.00 für Arabien und Übersee. Die Annullierungskostenversicherung gilt in den USA und Kanada für Sonderflüge / Transatlantik-Linienflüge und Pauschalreisen. Hotels, Mietwagen-Rundreisen, Rundreisen und Internationale Rundreisen (USA auch Motorhomes) sind in den USA und in Kanada ebenfalls durch die obligatorische Annullierungsversicherung vom Fluganteil gedeckt, falls dieser durch uns gebucht ist. Die Annullierungskosten-Versicherung deckt keine Spesen für Annullierungen von Inlandflügen. Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die obligatorische Annullierungskosten-Versicherung nicht gedeckt.
Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie bei uns eine Verzichterklärung unterschreiben.
16.2 Annullierungskosten-/Assistance-Versicherung für Schiffsreisen:
Im versicherten Schadenfall bei Reiseverhinderung aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) vergütet die ELVIA die Annullierungskosten der jeweiligen Reederei gemäss deren Reise- und Vertragsbedingungen. Die Höhe der Entschädigung ist jedoch begrenzt auf die im Voraus pro Preisarrangement vereinbarte Versicherungssumme. Versicherungssummen und Prämien finden Sie auf der jeweiligen Preisseite. Im versicherten Schadenfall vergütet die ELVIA der anspruchsberechtigten Person:
- Die Kosten für Nottransporte bzw. Extrarückreise oder Rückführung ungegrenzt
- Die Mehrkosten bis CHF 500.00 für zusätzliche unvorhergesehene Auslagen bei Extrarückreise bzw. Rückführung sowie bei Reiseunterbruch
- Die Kosten für den nicht benützen Teil des Reisearrangements (ohne Kosten für Rückflug)
- Such- und Bergungskosten bis maximal CHF 10'000.00
- Einen rückzahlbaren Kostenvorschuss bis maximal CHF 5000.00 an ein Spital im Ausland
- Die Kosten für eine Besuchsreise von zwei nahe stehenden Personen ans Spitalbett, wenn der versicherte Reiseteilnehmer für länger als 7 Tage im Ausland hospitalisiert werden muss.
16.3 Bearbeitungsgebühr
SCT möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Person, max. CHF 200.00 pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.
16.4 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen. SCT empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen und eine Gepäckversicherung sowie eine Assistance- und Rückreiseversicherung abzuschliessen.
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Last Minute |
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inkl. Taxen & Gebühren
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Spanien MALLORCA
Playa de Palma, Balearen
1 Woche HP
täglich ab Zürich! schon ab CHF 599.-
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inkl. Taxen & Gebühren
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